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Spezifische gesetzliche Vorgaben für Podologie-Praxen
In Deutschland unterliegt eine podologische Praxis spezifischen gesetzlichen Vorgaben, um eine sichere und qualitativ hochwertige Versorgung zu gewährleisten. Hier sind die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen:
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Berufsqualifikation:
- Podologinnen und Podologen müssen eine staatlich anerkannte Ausbildung abschließen. Die Ausbildung dauert in der Regel zwei Jahre (Vollzeit) oder länger (Teilzeit) und endet mit einer staatlichen Prüfung. Die rechtliche Grundlage bildet das Podologengesetz (PodG).
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Praxiszulassung:
- Für die Eröffnung einer podologischen Praxis ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich.
- Die Praxis muss den hygienischen Anforderungen entsprechen, die durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG) und weitere Hygieneverordnungen der Länder geregelt sind.
- Zulassungen von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) oder den Krankenkassen sind nötig, um Leistungen über gesetzliche Krankenkassen abzurechnen. Ein Vertrag nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) und dem SGB V ist erforderlich.
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Hygienestandards:
- Einhaltung der Hygienevorgaben nach dem Infektionsschutzgesetz. Dazu zählen sterile Arbeitsumgebung, Desinfektion und Sterilisation der Instrumente sowie geeignete Belüftung der Räumlichkeiten.
- Regelmäßige Hygieneschulungen des Personals.
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Räumliche Anforderungen:
- Die Praxisräume müssen barrierefrei zugänglich sein.
- Separate Behandlungsräume, Wartebereiche und Toiletten für Patienten sind notwendig.
- Ausreichende Beleuchtung und Belüftung müssen vorhanden sein.
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Dokumentationspflicht:
- Detaillierte Aufzeichnung von Behandlungsverläufen und Befunden ist vorgeschrieben. Diese Dokumentationspflicht dient der Nachvollziehbarkeit und Qualitätssicherung.
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Datenschutz:
- Die Praxis muss den Datenschutzbestimmungen (DSGVO) entsprechen, was den vertraulichen Umgang mit Patientendaten und den Schutz elektronischer und schriftlicher Dokumente betrifft.
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Haftpflichtversicherung:
- Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist erforderlich, um im Falle von Behandlungsfehlern abgesichert zu sein.